Berlin, 5. Dezember 2023 – Aufgrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt. Es dürfen keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Von dieser Maßnahme sind mehrere laufende Förderprogramme betroffen. Dazu zählen auch die Bundesförderung für die Energieberatung privater Haushalte und das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Letztere soll Handwerksbetriebe dabei unterstützen, ihr technisches Personal dazu zu befähigen, mit der Technologie Wärmpumpe umzugehen.
Dazu sagt der Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, Dirk Wohltorf:
„Die meisten Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden, werden Wärmepumpen sein. Davon ist aktuell auszugehen, auch wenn das GEG grundsätzlich auch andere Technologien wie die Fernwärme zulässt, um das sogenannte 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel zu erreichen. Ob sich die Umstellung auf die Wärmepumpe technisch so einfach vollziehen lässt, ist sehr fraglich. Denn diejenigen Fachkräfte, die sich mit Heizungssystemen auskennen, sind in der auf Öl- oder Gasheizungen geschult. Das haben sie gelernt und lehren sie dem Nachwuchs. Die Wärmepumpe ist aber eine völlig andere Technologie, die bisher in den Ausbildungsbetrieben kaum vorgekommen ist. Statt eine dringend notwendige Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive zu starten, werden nun die Mittel für das BAW gestrichen. Das ist unfassbar.
Ohne die entsprechenden Fachkräfte lässt sich das Gebäudeenergiegesetz nicht umsetzen. In einem Werbevideo zu dem Förderprogramm sagt die Bundesregierung zurecht: „Mit jeder Qualifizierung kommt Deutschland der Wärme- und Energiewende ein Stück näher.“ Mit der Streichung der Förderprogramme entfernt sich die Bundesregierung wieder von der Wärme- und Energiewende, auch wenn sie mit dem lang umstrittenen Gebäudeenergiegesetz etwas anderes verfolgt. Dass nun auch die Förderung privater Haushalte bei der Energieberatung gestrichen werden soll, ist ein Skandal. So geht das nicht. Die Bundesregierung spart am falschen Ende.“
Der Immobilienverband Deutschland IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Der Verband vereint rund 6.200 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die Immobilienverwalter im IVD betreuen rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.