BGH: Vermieter haften bei Glatteisunfällen trotz Hausmeisterdienst

Ein Sturz auf eisglattem Boden kann für Vermieter teuer werden: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sie auch dann haften, wenn ein Hausmeisterdienst den Winterdienst übernimmt und dabei seine Pflicht verletzt. In dem Fall aus Solms war eine Mieterin auf einem vereisten Weg zum Haus gestürzt und schwer verletzt worden. Obwohl die Eigentümergemeinschaft einen professionellen Hausmeisterdienst beauftragt hatte, blieb das Streuen aus. Während das Landgericht Limburg die Klage zunächst abwies, stellte der BGH klar, dass Vermieter sich das Fehlverhalten eines beauftragten Dienstleisters rechtlich zurechnen lassen müssen. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Mieterinnen und Mietern und verdeutlicht, dass Eigentümer ihre Kontrollpflichten ernst nehmen müssen, auch bei ausgelagerten Aufgaben.

Quellen: Immowelt.de-Newsletter / hessenschau.de